Raiffeisen Vorsorge Wohnung
Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Raiffeisen Vorsorge Wohnung GmbH ist bemüht, diese Website barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung sagt, wie weit das gelungen ist, was noch fehlt und wie Sie uns eine Barriere melden können.

Barrierefreie Ansicht

Schaltet auf eine zweite Darstellung derselben Seiten um: stärkere Kontraste, unterstrichene Links im Fließtext, ein Häkchen statt einer bloßen Farbe an jeder getroffenen Auswahl, und keine Bewegung, die von selbst startet. Ihre Wahl gilt für alle Seiten und bleibt gespeichert, bis Sie sie hier oder im Seitenfuß wieder ändern.

Konformitätserklärung

Norm
EN 301 549 (harmonisierte europäische Norm für digitale Zugänglichkeit)
Regelwerk
WCAG 2.2 – Web Content Accessibility Guidelines des W3C
Konformitätsstufe
AA (Stufe A und AA, 55 Kriterien)
Rechtsgrundlage
Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), in Geltung seit 28. Juni 2025 – Umsetzung des European Accessibility Act
Prüfmethode
Selbstbewertung: Durchsicht von Quelltext und Oberfläche gegen jedes einzelne Erfolgskriterium, dazu eine rechnerische Prüfung sämtlicher Farbkontraste
Stand der Prüfung
27. August 2026, aktualisiert am 8. Oktober 2026
Ergebnis
Barrierefreie Ansicht: konform mit Stufe AA, ausgenommen die unten einzeln benannten Inhalte. Standardansicht: teilweise konform.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website von Raiffeisen Vorsorge Wohnung GmbH unter der Adresse, unter der Sie sie gerade lesen, einschließlich aller Unterseiten – Projektseiten, Wohnungsdetails, Preislisten, Insiderwissen und Kontakt.

Rechtlicher Rahmen und Prüfmaßstab

Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549 und die darin in Bezug genommenen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Konformitätsstufe AA. Geprüft wurde gegen WCAG 2.2 AA, also gegen die strengere der beiden derzeit gebräuchlichen Fassungen. Rechtlicher Hintergrund ist das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), das den European Accessibility Act umsetzt und seit 28. Juni 2025 in Geltung steht.

Stand der Vereinbarkeit

Teilweise vereinbar. Das ist eine bewusste und genaue Aussage, keine Verlegenheitsformel:

  • In der barrierefreien Ansicht erfüllt die Website die Anforderungen der Stufe AA, mit Ausnahme der weiter unten einzeln aufgeführten Inhalte.
  • In der Standardansicht erreichen einzelne Farbwerte des Erscheinungsbildes die geforderten Kontrastwerte nicht, und Links im Fließtext sind allein an ihrer Farbe zu erkennen. Die barrierefreie Ansicht ist die dafür vorgesehene gleichwertige Alternative; sie ist von jeder Seite aus über den Seitenfuß erreichbar und enthält dieselben Inhalte und dieselben Funktionen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Videos ohne Audiodeskription

Die Reels unter Insiderwissen haben Untertitel: fest ins Bild gebrannt und zusätzlich als deutsche Untertitelspur, die sich im Player zuschalten und in Größe und Farbe anpassen lässt. Unter jedem Reel steht außerdem eine ausklappbare Inhaltsbeschreibung. Die Podcast-Animationen enthalten eingebrannte Untertitel. Das Erklärvideo auf der Startseite hat eine deutsche Untertitelspur, die beim Abspielen eingeschaltet ist.

Eine Audiodeskription gibt es zu keinem der Filme. Die Inhalte der Filme werden gesprochen und stehen in den Untertiteln; was nur im Bild zu sehen ist, steht in den Textabschnitten derselben Seite und im Glossar unter Insiderwissen. Für Fragen dazu erreichen Sie uns über die unten genannten Wege.

Grundrissnavigator

Der Grundrissnavigator auf den Projektseiten ist ein eingebundenes Angebot der Firma squarebytes. Seine Barrierefreiheit liegt nicht in unserer Hand und ist von uns nicht geprüft. Sämtliche Wohnungen desselben Projekts stehen auf derselben Seite zusätzlich als durchsuchbare Tabelle mit allen Daten – diese Tabelle ist der vollständige, mit der Tastatur und mit Screenreader bedienbare Weg zum selben Bestand.

Kartenansicht

Die Standortkarte beruht auf OpenStreetMap. Die Marker sind mit der Tabulatortaste erreichbar und mit der Eingabetaste zu öffnen; das Kartenbild selbst ist eine grafische Darstellung ohne Textentsprechung. Alle Projekte stehen darunter beziehungsweise auf derselben Seite als Liste mit Adresse, Größen und Preisen.

Inhalte aus dem Immobiliensystem

Projekt- und Wohnungstexte werden aus dem Immobiliensystem übernommen. Alternativtexte zu Bildern und die Gliederung dieser Texte entstehen dort und können im Einzelfall fehlen oder unpassend sein. Wir gleichen das laufend nach.

Prüfbericht: alle 55 Kriterien einzeln

Eine Erklärung, die nur „teilweise vereinbar“ sagt, lässt sich nicht nachprüfen. Deshalb steht hier jedes einzelne Erfolgskriterium der WCAG 2.2 in den Stufen A und AA mit seinem Befund – und überall dort, wo der Befund nicht „erfüllt“ lautet, mit dem Grund.

  • 40 erfüllt
  • 4 teilweise erfüllt
  • 2 offen
  • 2 nicht abschließend geprüft
  • 7 nicht anwendbar

„Nicht abschließend geprüft“ heißt, dass sich der Punkt aus dem Quelltext allein nicht entscheiden lässt – etwa das Verhalten bei 320 Pixel Breite oder bei 200 % Zoom. Wir schreiben das hin, statt es zu behaupten.

1. Wahrnehmbar
KriteriumStufeBefundAnmerkung
1.1.1Nicht-Text-InhalteAteilweiseAlle im Code angelegten Bilder tragen einen Alternativtext, dekorative ein leeres Attribut, Symbolschaltflächen einen Namen für die Sprachausgabe. Alternativtexte zu Bildern aus dem Immobiliensystem entstehen dort und können fehlen.
1.2.1Reine Audio- und reine Videoinhalte (aufgezeichnet)AerfülltZu jeder der sechs Podcast-Folgen gibt es ein vollständiges Transkript als eigene Seite, verlinkt direkt am Abspieler.
1.2.2Untertitel (aufgezeichnet)AerfülltReels und Erklärvideo haben eine deutsche Untertitelspur, die Reels zusätzlich fest eingebrannte Untertitel. Die sechs Podcast-Animationen tragen fest eingebrannte Untertitel.
1.2.3Audiodeskription oder Volltext-AlternativeAoffenFür die Filme besteht weder eine Audiodeskription noch eine gleichwertige Textfassung.
1.3.1Info und BeziehungenAerfülltÜberschriftenebenen, Tabellen mit Kopfzellen und Beschriftung, Definitionslisten für Kennzahlen, Formularfelder in Gruppen mit Legende.
1.3.2Bedeutungstragende ReihenfolgeAerfülltDie Lesereihenfolge entspricht der sichtbaren. Das Einwilligungsfenster steht seit dieser Prüfung am Anfang des Dokuments statt am Ende – es liegt über der Seite, also gehört es auch davor.
1.3.3Sensorische EigenschaftenAerfülltKeine Anweisung verweist allein auf Form, Größe oder Position.
1.4.1Benutzung von FarbeAerfülltnur in der barrierefreien AnsichtIn der barrierefreien Ansicht sind Links im Fließtext unterstrichen und jede getroffene Auswahl zusätzlich mit einem Häkchen versehen. In der Standardansicht ist die Farbe das einzige Unterscheidungsmerkmal.
1.4.2Audio-SteuerelementAerfülltKein Ton startet von selbst; jeder Film und jede Folge beginnt erst auf Klick.
1.2.4Untertitel (live)AAentfälltEs gibt keine Live-Inhalte.
1.2.5Audiodeskription (aufgezeichnet)AAoffenSiehe 1.2.3.
1.3.4AusrichtungAAerfülltKeine Seite erzwingt Hoch- oder Querformat.
1.3.5Eingabezweck bestimmenAAerfülltName, E-Mail und Telefon tragen die passenden autocomplete-Werte.
1.4.3Kontrast (Minimum)AAerfülltnur in der barrierefreien AnsichtIn der barrierefreien Ansicht erreicht jede geprüfte Farbpaarung mindestens 4,5:1 – nachgerechnet, nicht geschätzt. In der Standardansicht bleiben zwei Grautöne darunter, darunter die Hover-Farbe jedes Links.
1.4.4Textgröße ändernAAungeprüftDie Schriftgrößen skalieren mit dem Viewport und sind nicht gegen Zoom gesperrt. Ob bei 200 % irgendwo Text abgeschnitten wird, lässt sich nur am laufenden Browser feststellen.
1.4.5Bilder eines TextesAAerfülltText steht als Text. Bilder mit Schrift sind ausschließlich die beiden Wortmarken.
1.4.10ReflowAAungeprüftDie Layouts sind durchgehend fließend, Tabellen scrollen in einem eigenen Bereich. Ob bei 320 px Breite nirgends waagrecht gescrollt werden muss, ist am Gerät zu prüfen.
1.4.11Nicht-Text-KontrastAAerfülltnur in der barrierefreien AnsichtIn der barrierefreien Ansicht erreichen Feldrahmen, Umrandungen und Zustände mindestens 3:1. In der Standardansicht liegt der Feldunterstrich bei 2,09:1.
1.4.12TextabstandAAteilweiseDie wiederkehrenden Bausteine – Knöpfe, Plaketten, Sprungmarke – wachsen seit dieser Prüfung mit dem Text mit statt auf fester Höhe zu stehen. Nicht jede einzelne Komponente ist mit erhöhten Abständen durchgesehen.
1.4.13Inhalt bei Hover oder FokusAAteilweiseDie Vorschau an einer Kartenmarkierung öffnet beim Überfahren, bleibt stehen, ist selbst überfahrbar und lässt sich schließen. Das Verhalten stammt aus der Kartenbibliothek und ist von uns nicht in allen Kombinationen nachgemessen.
2. Bedienbar
KriteriumStufeBefundAnmerkung
2.1.1TastaturAerfülltAlles ist mit der Tastatur erreichbar, die Kartenmarkierungen eingeschlossen. Die beiden Auswahlgruppen für Preisdarstellung und Wohnungsart folgen seit dieser Prüfung den Pfeiltasten, wie es ihre Auszeichnung verspricht.
2.1.2Keine TastaturfalleAerfülltDie Dialoge sind native <dialog>-Elemente: Fokusklammer und Escape kommen vom Browser. Die Tastaturbedienung der Auswahlgruppen lässt die Tabulatortaste unangetastet – dafür gibt es einen eigenen Test.
2.1.4Tastaturkurzbefehle aus EinzelzeichenAentfälltEs gibt keine.
2.2.1Zeiteinteilung anpassbarAentfälltKeine Eingabe und keine Ansicht läuft ab.
2.2.2Pausieren, beenden, ausblendenAerfülltDas Projektband hat in beiden Ansichten einen Pausenknopf. In der barrierefreien Ansicht und bei systemseitig reduzierter Bewegung läuft es gar nicht erst los.
2.3.1Grenzwert von dreimaligem BlitzenAerfülltNichts auf der Website blitzt.
2.4.1Blöcke umgehenAerfülltEine Sprungmarke zum Inhalt auf jeder Seite. Im Redaktionsbereich lief sie bis zu dieser Prüfung ins Leere – das Ziel fehlte dort.
2.4.2Seite mit Titel versehenAerfülltJede Route setzt einen eigenen, beschreibenden Titel.
2.4.3Fokus-ReihenfolgeAerfülltDas erneut geöffnete Einwilligungsfenster nimmt seit dieser Prüfung den Fokus auf und gibt ihn beim Schließen an die Schaltfläche im Seitenfuß zurück.
2.4.4Linkzweck (im Kontext)AerfülltKein „hier klicken“. Jeder Link, der ein neues Fenster öffnet, sagt das seit dieser Prüfung in seiner eigenen Beschriftung.
2.5.1ZeigergestenAerfülltKeine Funktion verlangt eine Mehrpunkt- oder Pfadgeste.
2.5.2ZeigerabbruchAerfülltAlles löst beim Loslassen aus, nicht beim Drücken.
2.5.3Beschriftung im NamenAerfülltDer sichtbare Text ist überall Teil des Namens für die Sprachausgabe – auch bei den Werkzeugknöpfen im Redaktionsbereich, die seit dieser Prüfung „F – Fett“ heißen statt „F“.
2.5.4Betätigung durch BewegungAentfälltNichts reagiert auf Neigen oder Schütteln.
2.4.5Verschiedene MethodenAAerfülltNavigation, Seitenfuß, Suchformular und Sitemap führen zu denselben Seiten.
2.4.6Überschriften und BeschriftungenAAerfülltÜberschriften benennen ihren Abschnitt, Feldbeschriftungen ihren Zweck.
2.4.7Fokus sichtbarAAerfülltEin gelber Ring mit dunklem Hof, damit er auf hellem wie auf dunklem Grund steht. Im Kontrastmodus des Betriebssystems tritt die Systemfarbe an seine Stelle.
2.4.11Fokus nicht verdeckt (Minimum)AAerfülltDie Kopfleiste steht fest am oberen Rand und verdeckte beim Durchtabben das jeweils fokussierte Element. Seit dieser Prüfung hält das Dokument den nötigen Abstand frei.
2.5.7ZiehbewegungenAAerfülltWas gezogen werden kann, geht auch anders: das Projektband über Pfeilknöpfe, die Karte über Zoomknöpfe und Pfeiltasten, die Reihenfolge der Abschnitte im Redaktionsbereich über „nach oben“ und „nach unten“.
2.5.8Zielgröße (Minimum)AAerfülltJede Schaltfläche misst mindestens 24 × 24 Pixel, die meisten deutlich mehr.
3. Verständlich
KriteriumStufeBefundAnmerkung
3.1.1Sprache der SeiteAerfülltlang="de-AT" auf jedem Dokument.
3.2.1Bei FokusAerfülltKein Element löst allein durch den Fokus einen Wechsel des Kontexts aus.
3.2.2Bei EingabeAerfülltDie Filter ändern die Ergebnisliste auf derselben Seite und melden die neue Anzahl an die Sprachausgabe. Es wird nichts abgeschickt und nichts geöffnet.
3.2.6Konsistente HilfeAerfülltTelefonnummer und „Persönliches Gespräch“ stehen auf jeder Seite an derselben Stelle der Kopfleiste.
3.3.1FehlererkennungAerfülltEin leeres Pflichtfeld oder eine ungültige E-Mail-Adresse meldet der Browser vor dem Absenden direkt am Feld. Was danach noch zurückgewiesen wird, steht als Text unter dem Formular und wird von Screenreadern sofort vorgelesen; die Eingaben bleiben dabei erhalten.
3.3.2Beschriftungen oder AnweisungenAerfülltJedes Feld hat eine sichtbare, dauerhaft stehende Beschriftung; freiwillige Felder sind als solche gekennzeichnet.
3.3.7Redundante EingabeAentfälltKein Vorgang erstreckt sich über mehrere Schritte.
3.1.2Sprache von TeilenAAteilweiseDer Fließtext ist durchgehend Deutsch. Einzelne eingebürgerte Fachbegriffe („Mietenpool“, „Home“) sind nicht als fremdsprachig ausgezeichnet.
3.2.3Konsistente NavigationAAerfülltKopfleiste und Seitenfuß kommen aus einem gemeinsamen Layout und stehen überall gleich.
3.2.4Konsistente ErkennungAAerfülltGleiche Funktionen tragen überall dieselbe Beschriftung und dieselbe Form.
3.3.3FehlerempfehlungAAerfülltDie Meldung sagt, was fehlt: Name und eine gültige E-Mail-Adresse. Scheitert der Versand, nennt sie Telefonnummer und E-Mail-Adresse als anderen Weg.
3.3.4Fehlervermeidung (rechtlich, finanziell, Daten)AAentfälltÜber die Website wird kein Vertrag geschlossen und keine Zahlung ausgelöst; es entsteht eine Anfrage, kein Rechtsgeschäft.
3.3.8Barrierefreie Authentifizierung (Minimum)AAentfälltDer öffentliche Bereich kennt keine Anmeldung.
4. Robust
KriteriumStufeBefundAnmerkung
4.1.2Name, Rolle, WertAerfülltJedes Bedienelement hat einen Namen und meldet seinen Zustand. Die beiden Auswahlgruppen verhalten sich seit dieser Prüfung so, wie ihre Rolle es ankündigt.
4.1.3StatusmeldungenAAerfülltTrefferzahlen der Filter werden angesagt, ohne den Fokus zu bewegen. Die Rückmeldungen im Redaktionsbereich taten das bis zu dieser Prüfung nicht.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27. August 2026 erstellt und am 8. Oktober 2026 aktualisiert: Podcast-Transkripte, Untertitelspuren und die Kontaktformulare wurden seither nachgeprüft. Grundlage ist eine Selbstbewertung: eine Prüfung des Quellcodes und der Oberfläche gegen die Erfolgskriterien der WCAG 2.2 AA, ergänzt um eine rechnerische Kontrolle sämtlicher Farbkontraste. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle ist damit nicht erfolgt.

Rückmeldung und Kontakt

Ist Ihnen auf dieser Website eine Barriere begegnet, oder brauchen Sie eine Information in einer anderen Form – als Text, telefonisch, in einem anderen Dateiformat –, sagen Sie uns bitte Bescheid. Wir antworten so rasch wie möglich.

Durchsetzungsverfahren

Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden oder erhalten Sie keine, steht Ihnen der Weg zu einer unabhängigen Stelle offen. In Österreich ist dafür das Sozialministeriumservice zuständig: Es führt das Schlichtungsverfahren nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durch und ist zugleich die Behörde, bei der Verstöße gegen das Barrierefreiheitsgesetz angezeigt werden können. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.

Sozialministeriumservice, Babenbergerstraße 5, 1010 Wien – sozialministeriumservice.at (öffnet in einem neuen Fenster)

Was wir als Nächstes tun

  • Anhebung der Kontrastwerte in der Standardansicht, damit es der zweiten Ansicht künftig nicht mehr bedarf
  • Prüfung durch eine unabhängige Stelle, sobald die Punkte oben erledigt sind

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